09353 98 45 65 info@kanzlei-steimer.de

Die Kanzlei

Der Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit liegt im Zivilrecht, hier insbesondere im Familienrecht. Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung, der Vermögensauseinandersetzung und in Unterhaltsfragen sowie in allen anderen Bereichen des Familenrechts. Darüber hinaus nehme ich Ihre Interessen im Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht wahr. Weiter betreue ich Sie in vielen anderen zivilrechtlichen Bereichen. So unterstütze ich Sie z. B. bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und stehe Ihnen in Bußgeld- oder Strafsachen, im Verwaltungsrecht oder Werkvertrags- und Kaufrecht  als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Kontakt

Rechsanwaltskanzlei Ursula Steimer
Grobenstraße 2
97753 Karlstadt

Tel.: 09353 / 98 45 65
Fax: 09353 / 98 45 67

E-Mail: info@kanzlei-steimer.de

Termine können Sie telefonisch sowie per E-Mail info@kanzlei-steimer.de vereinbaren.

Die Kanzlei Steimer liegt nur wenige hundert Meter vom neuen Rathaus/Bahnhof in Karlstadt entfernt. Parken können Sie direkt vor der Kanzlei.

Rechtsanwältin
Ursula Steimer

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich in allen familienrechtlichen Bereichen, insbesondere bei Trennung und Scheidung, sowie bei der Klärung von Unterhaltsansprüchen oder bei der Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts an Ihrer Seite. Darüber hinaus berate und vertrete ich Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler, ebenso wie Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen und setze mich dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dabei nehme ich vom ersten Vorgespräch bis zum Abschluss ihres Rechtsanliegens alle Termine persönlich wahr und bin Ihre direkte Ansprechpartnerin bei der Durchsetzung Ihrer  Ansprüche. Durch meine langjährige Erfahrung und ständige Fortbildung  kann ich Sie fachlich kompetent und engagiert unterstützen.

Familienrecht

Trennung:

Schon vor einer beabsichtigten Trennung macht es Sinn, sich über die damit einhergehenden rechtlichen Veränderungen zu informieren.

Sie fragen sich vielleicht:
Wer behält die Wohnnung? Bei wem bleiben die gemeinsamen Kinder? Wieviel Unterhalt steht mir zu? Was wird aus dem gemeinsamen Vermögen? Wie werden eventuell vorhandene Schulden aufgeteilt? Was ist sonst noch zu regeln (Versicherungen, Steuer, Vermieter usw.)?

In einem ersten Beratungsgespräch beantworte ich Ihre Fragen und gebe Ihnen eine erste Orientierung.

Meist ist die Klärung der Unterhaltsansprüche der nächste Schritt in der Trennungsphase. Hier erläutere ich Ihnen die aktuelle Rechtslage und berechne für Sie mögliche Unterhaltsansprüche (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt). Weiter informiere ich Sie über die Rechtsfolgen der Scheidung und kläre Sie über die Bedeutung von Begriffen, wie Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich auf.

Scheidung:

In der Regel kann frühestens nach einem Jahr Trennungszeit beim zuständigen Amtsgericht der Antrag auf Ehescheidung eingereicht werden. Bereits im Vorfeld können jedoch schon die im Zusammenhang mit der Scheidung stehenden Fragen geklärt und gegebenenfalls in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich fixiert werden. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, werden die strittigen Fragen bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens als sogenannte Scheidungsfolgesachen geklärt. Hier informiere ich Sie zunächst über die Erfolgsaussichten, stelle für Sie gegebenenfalls die entsprechenden Anträge bei Gericht und vertrete Sie im Gerichtstermin.

Auch wenn die Scheidung schon einige Zeit zurückliegt ändern sich oftmals die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse, so dass beispielsweise der Unterhalt neu berechnet werden muss. Bestehende Vereinbarungen sind zu überprüfen und gegebenenfalls neue Regelungen zu treffen. In solchen Fällen bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Weiterführende Informationen zu Trennung und Scheidung finden Sie auch unter: familienanwaelte-dav.de/

Erbrecht

Im Erbrecht berate ich Sie, wenn Sie ein Testament abfassen oder einen Erbvertrag schließen möchten. Auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Nachlassangelegenheiten und Erbauseinandersetzungen gehört zu meiner Tätigkeit.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie sich über den Abschluss einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht informieren möchten.

Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall kümmere ich mich um die Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

Falls notwendig, berate und vertrete ich Sie auch in einem Bußgeld- oder Strafverfahren.

Wussten Sie, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel verpflichtet ist, Ihnen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zu erstatten, wenn Sie am Entstehen des Verkehrsunfalls kein Verschulden trifft? Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernehme ich die Deckungsanfrage für Sie.

Mietrecht

Im Mietrecht berate ich Sie vom Abschluss eines Mietvertrages bis hin zur Auflösung eines Mietverhältnisses. Dabei informiere ich Sie über die Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung oder Kündigung (ordentliche Kündigung, außerordentliche fristlose Kündigung, Eigenbedarfskündigungen usw.) und spreche diese gegebenenfalls für Sie aus.

Nötigenfalls vertrete ich Sie in einem gerichtlichen Verfahren (z.B. bei der Durchsetzung oder Abwehr einer Räumungs- oder Zahlungsklage).

Die Gestaltung von Mietverträgen, Hausordnungen usw. gehört ebenfalls zu meinem Tätigkeitsbereich.

Außerdem prüfe ich für Sie die Abrechnung Ihrer Betriebs- und Nebenkosten oder Mietkaution.

Neben dem Wohnraummietrecht bin ich auch im Gewerberaummietrecht und im WEG-Recht tätig.

Arbeitsrecht

Ich erstelle oder überprüfe für Sie Arbeitsverträge, Abmahnungen oder Kündigungen und berate Sie bei allen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen auftretenden rechtlichen Problemen.

Insbesondere prüfe ich für Sie, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung gegeben sind, ob ein Anspruch auf eine Abfindung gegeben ist, oder welche Urlaubsansprüche bestehen usw..

Nötigenfalls vertrete ich Sie auch vor dem Arbeitsgericht.

Allgemeines Zivilrecht

Der Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit liegt im Zivilrecht, hier insbesondere im Familienrecht, im Erbrecht und im Mietrecht.

Darüber hinaus vertrete ich Sie auch im Arbeitsrecht, im Verkehrsrecht und bin in weiteren zivilrechtlichen Bereichen tätig: So unterstütze ich Sie z. B. bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und stehe Ihnen in Bußgeld- oder Strafsachen, im Verwaltungsrecht oder Werkvertragsrecht und Kaufrecht  als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei Ursula Steimer

Grobenstraße 2
97753 Karlstadt

Tel.: 09353 / 98 45 65
Fax: 09353 / 98 45 67

E-Mail: info@kanzlei-steimer.de

Termine können Sie Montag bis Freitag von 08.00 bis 17:00 Uhr telefonisch sowie per E-Mail info@kanzlei-steimer.de

Die Kanzlei Steimer liegt nur wenige hundert Meter vom neuen Rathaus/Bahnhof in Karlstadt entfernt. Parken können Sie direkt vor der Kanzlei.