Allgemeines Zivilrecht:
Im allgemeinen Zivilrecht bin ich vor allem im Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Schadensersatzrecht tätig. Wenn Sie eine Forderung oder einen Schadensersatzanspruch geltend machen wollen, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Gestaltung von zivilrechtlichen Verträgen (z.B. Gesellschaftsverträge, Mietverträge, Ehe- und Erbverträgen, Scheidungsvereinbarungen usw.) gehört ebenfalls zu meinem Tätigkeitsbereich.
Ich mache für Sie berechtigte Forderungen (z. B. aus Werkverträgen, Kaufverträgen usw.) außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich geltend und setze diese im Wege der Zwangsvollstreckung durch. Dabei melde ich z. B. Forderungen für Sie beim Insolvenzverwalter an und vertrete Sie im Insolvenzverfahren als Gläubiger.