Im Familienrecht berate ich Sie umfassend zu allen Fragen im Zusammenhang mit:

Trennung :

Schon vor einer beabsichtigten Trennung macht es Sinn, sich über die damit einhergehenden rechtlichen Veränderungen zu informieren.

Sie fragen sich vielleicht:
Wer behält die Wohnnung? Bei wem bleiben die gemeinsamen Kinder? Wieviel Unterhalt steht mir zu? Was wird aus dem gemeinsamen Vermögen? Wie werden eventuell vorhandene Schulden aufgeteilt? Was ist sonst noch zu regeln (Versicherungen, Steuer, Vermieter usw.)?
In einem ersten Beratungsgespräch beantworte ich Ihre Fragen und gebe Ihnen eine erste Orientierung.

Meist ist die Klärung der Unterhaltsansprüche der nächste Schritt in der Trennungsphase. Hier erläutere ich Ihnen die aktuelle Rechtslage und berechne für Sie mögliche Unterhaltsansprüche (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt). Weiter informiere ich Sie über die Rechtsfolgen der Scheidung und kläre Sie über die Bedeutung von Begriffen, wie Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich auf.

Scheidung:

In der Regel kann frühestens nach einem Jahr Trennungszeit beim zuständigen Amtsgericht der Antrag auf Ehescheidung eingereicht werden. Bereits im Vorfeld können jedoch schon die im Zusammenhang mit der Scheidung stehenden Fragen geklärt und gegebenenfalls in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich fixiert werden. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, werden die strittigen Fragen bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens als sogenannte Scheidungsfolgesachen geklärt. Hier informiere ich Sie zunächst über die Erfolgsaussichten, stelle für Sie gegebenenfalls die entsprechenden Anträge bei Gericht und vertrete Sie im Gerichtstermin.

Auch wenn die Scheidung schon einige Zeit zurückliegt ändern sich oftmals die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse, so dass beispielsweise der Unterhalt neu berechnet werden muss. Bestehende Vereinbarungen sind zu überprüfen und gegebenenfalls neue Regelungen zu treffen. In solchen Fällen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Weiterführende Informationen zu Trennung und Scheidung finden Sie auch unter: familienanwaelte-dav.de/