Mietrecht:

Im Mietrecht berate ich Sie vom Abschluss eines Mietvertrages bis hin zur Auflösung eines Mietverhältnisses. Dabei informiere ich Sie über die Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung oder Kündigung (ordentliche Kündigung, außerordentliche fristlose Kündigung, Eigenbedarfskündigungen usw.) und spreche diese gegebenenfalls für Sie aus.

Nötigenfalls vertrete ich Sie in einem gerichtlichen Verfahren (z.B. bei der Durchsetzung oder Abwehr einer Räumungs- oder Zahlungsklage).

Die Gestaltung von Mietverträgen, Hausordnungen usw. gehört ebenfalls zu meinem Tätigkeitsbereich.

Außerdem prüfe ich für Sie die Abrechnung Ihrer Betriebs- und Nebenkosten oder Mietkaution.

Neben dem Wohnraummietrecht bin ich auch im Gewerberaummietrecht und im WEG-Recht tätig.